Fachgebiete: Immobilienrecht, Architektenrecht , Privates Baurecht
Fachgebiete: Privates und Öffentliches Baurecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht
Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen in den genannten Rechtsgebieten
Der Gesetzgeber hat die Honorierung der Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
geregelt. Danach ist die Höhe vom wirtschaftlichen Wert der Auseinandersetzung, dem
sogenannten Streit- oder Gegenstandswert, abhängig. Dabei steigen
die Gebühren aber nicht linear.
Beispiel:
| Streitwert | Kosten |
|---|---|
| Wert bis 25.000€ | 1,3 Gebühr 1.205,10€ + 19% USt. |
| Wert bis 260.000€ | 1,3 Gebühr 3.158,40€ + 19% USt. |
Neben der gesetzlichen Vergütung sind auch andere Vergütungsformen, wie das
Pauschalhonorar, das in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitete Erfolgshonorar und die
Vergütung nach Stundenaufwand, zulässig. In gerichtlichen Verfahren
darf jedoch keine der alternativen Vergütungen die gesetzlichen Gebühren
unterschreiten.
Wir vereinbaren für unsere anwaltliche Beratung meist konkret
projektbezogene Honorare, die nach Stunden
berechnet berechnet werden. Diese liegen zwischen 240€ und 320€ zuzüglich
Umsatzsteuer und hängen von Arbeitsaufwand, Haftungsrisko und dem wirtschaftlichen Wert der
Auseinandersetzung ab.
| Anschrift | Kurfürstendamm 92 |
|---|---|
| D-10709 Berlin | |
| Telefon | 030 - 300 96 050 |
| Telefax | 030 - 300 96 0515 |
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