Fachgebiete: Immobilienrecht, Architektenrecht , Privates Baurecht
Fachgebiete: Privates und Öffentliches Baurecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht
Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen in den genannten Rechtsgebieten
Der Gesetzgeber hat die Honorierung der Anwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Danach ist die Höhe vom wirtschaftlichen Wert der Auseinandersetzung, dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert, abhängig. Dabei steigen
die Gebühren aber nicht linear.
Beispiel:
Streitwert | Kosten |
---|---|
25.000€ | 1.136,20€ + 19% USt. |
250.000€ | 3.227,90€ + 19% USt. |
Neben der gesetzlichen Vergütung sind auch andere Vergütungsformen, wie das Pauschalhonorar, das in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitete Erfolgshonorar und die Vergütung nach Stundenaufwand, zulässig. In gerichtlichen Verfahren
darf jedoch keine der alternativen Vergütungen die gesetzlichen Gebühren unterschreiten.
Wir vereinbaren für unsere anwaltliche Beratung meist konkret projektbezogene Honorare, die nach Stunden
berechnet berechnet werden. Diese liegen zwischen 180€ und 260€ zuzüglich Umsatzsteuer und hängen von Arbeitsaufwand, Haftungsrisko und dem wirtschaftlichen Wert der Auseinandersetzung ab.
Notarinnen und Notare in Deutschland sind Träger eines öffentliches Amtes, denen hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege übertragen sind. Als solche sind sie unabhängig und neutral. Sie sind keine einseitigen Interessenvertreter, sondern
beraten die Beteiligten unparteiisch.
Sie sind insbesondere in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht tätig:
Anschrift | Kurfürstendamm 92 |
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