IMPRESSUM






vLR Rechtsanwälte Randolph|von Lojewski
Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin
Telefon: +49 (0)30 3009605-0, Telefax: +49 (0)30 3009605-15
Email: kontakt@vlr-anwaelte.de
USt-IdNr.: DE 195251271

vLR Rechtsanwälte Randolph|von Lojewski ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus den allein-vertretungsberechtigten Gesellschaftern Eckart von Lojewski und Monika Randolph.
Zulassung, Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörden
Beide Gesellschafter sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstraße 9, 10179 Berlin
Telefon: +49 (0)30 306931-0, Telefax: +49 (0)30 306931-99

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wurde ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die für Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Regelungen sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abrufbar, dort unter Berufsrecht. Es handelt sich um folgende Vorschriften:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
Monika Randolph ist Rechtsanwältin und Notarin. Die Berufs- und Amtsbezeichnung wurde ihr in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Als Notarin ist sie Mitglied der Notarkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Telefon: (030)24 62 90-0, Telefax: (030)24 62 90-25. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist Der Präsident/Die Präsidentin des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, Der Präsident/Die Präsidentin des Kammergerichts, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin sowie die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer (www.notar.de) abrufbar, dort unter der Rubrik Notar/-in/Berufsrecht. Es handelt sich um folgende Vorschriften
  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
  • Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
  • Richtlinien der jeweiligen Notarkammern, hier Notarkammer Berlin
  • Europäische Standesrichtlinien
Berufshaftpflichtversicherungen
In Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,-- Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten regelt § 51 BRAO. Notarinnen und Notare sind nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,-- Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNotO. Wir unterhalten unsere Berufshaftpflichtversicherungen bei der

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Königinstraße 28
80802 München.

Die Versicherungssummen übersteigen die Mindestsummen. Die Anwaltshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf anwaltliche Tätigkeiten im Bereich von europäischen Rechtsgebieten, die Notarhaftpflichtversicherung auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung über europäisches Recht (§ 19a Absatz 2 BNotO).